Mut Zu Gestalten: Kirche sein in den neuen Pastoralen Einheiten / Erzbistum veröffentlicht Kompromiss für Pastorale Einheiten

25. Oktober 2023; ksd

 

Köln (ka). Nach der gut besuchten ersten Veranstaltung „Mut zu gestalten“ von Katholikenausschuss und Stadtdekanat nehmen die Veranstalter den Gesprächsfaden wieder auf. Engagierte und Pastorale Dienste sind am Freitag, 27. Okktober eingeladen, sich in der Karl Rahner Akademie über den aktuellen Stand von Fragen und Entwicklungen auf Bistumsebene zu informieren und dabei auszuloten, welche Bedeutung dies vor Ort haben wird. Es soll um Fragestellungen gehen wie:

Wie werden wir künftig unseren Glauben in Gemeinschaft leben?

Wie können wir dafür sorgen, dass Kirchen vor Ort als Gemeinden präsent bleiben?

Wie steht es aktuell um die Fragen nach Wortgottesdiensten am Sonntag, der rechtlichen Struktur der Pastoralen Einheiten, der ökumenischen Nutzung von Gebäuden…?

Wie können wir unter den kommenden Rahmenbedingungen weiterhin dem Auftrag des Evangeliums für die zahlreichen Veedel in unseren Pastoralen Einheiten gerecht werden?

Wie bei der ersten Veranstaltung im Februzar 2023 stehen Frank Reintgen, Bereich Pastoralentwicklung, und Florian Wallot, Bereich Strategie,als Gesprächspartner zur Verfügung. Für die Veranstaltung war eine Anmeldung erforderlich.

 

Informationen unter www.katholikenausschuss.de

 

Kompromisslösung zur Rechtsform in den Pastoralen Einheiten getroffen

 

Zwei Tage vor der geplanten Veranstaltung veröffentlichte das Erzbistum Köln eine Pressemitteilung, die über eine aktuelle Entwicklung der Strukturreform informierte. Im Wortlaut:

Nach for­maler Errich­tung der 67 Pasto­ralen Ein­heiten zum 1. Sep­tember 2023 hat der Erz­bischof Rainer Maria Kardinal Woelki ent­schieden, welche recht­liche Form diese zu­künftig haben wer­den. Eine Pas­torale Ein­heit ist ein Netz­werk vieler ver­schie­dener Gemein­den und kirch­licher Ak­teure in einem fest um­schrie­benen terri­torialen Ge­biet. Um diese Ein­heiten als sol­che für die Zu­kunft hand­lungs­fähig auf­zustellen, be­darf es einer geeig­neten Rechts­form, in dem kirchen­recht­liche und gesetz­liche Anfor­derun­gen auf soli­der Basis er­füllt werden können.

Der Ent­schei­dung des Erz­bischofs voraus­gegan­gen ist ein in­ten­siver Beratungs­prozess, in dem neben den bei­den erz­bischöf­lichen Beratungs­gremien, Diözesan­pastoral­rat und Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat, viele Gre­mien und Men­schen aus den ver­schie­denen Seel­sorge­bereichen zwei Optio­nen für einen Rechts­rahmen dis­kutiert und ent­sprechende Empfehlungen abgegeben haben.

 

Unter­schiedliche Voten zusammen­führen


Der Kirchen­steuer- und Wirt­schafts­rat hat em­pfohlen, die heu­tigen Pfarreien und Seel­sorge­bereiche inner­halb einer Pas­toralen Ein­heit zu einer Pfarrei zu fusio­nieren. Dies würde die An­zahl der Rechts­träger deut­lich redu­zieren und in der Folge Ver­waltungs­struk­turen kosten­effizient ver­schlan­ken. Im Ziel wür­den die 67 Pas­toralen Ein­heiten letzt­lich 67 recht­lich selb­ständigen Pfarreien ent­sprechen. Inner­halb dieser neuen Pfarreien wird es weiter­hin zahl­reiche Ge­meinden geben, in denen das kirch­liche Leben vor Ort krea­tiv und leben­dig gestaltet werden soll.

Dem­gegen­über befür­wortet der Diözesan­pastoral­rat, die Ent­schei­dung über die Rechts­form in die Pasto­ralen Ein­heiten zu legen.

„Gemein­sam mit meinen Beratungs­gremien bin ich mir der Trag­weite dieser Ent­scheidung bewusst“ , er­klärt Kardinal Woelki an­gesichts der jetzt zu setzen­den Leit­linien und er­gänzt: „Zum einen will ich alles Enga­gement und alle Be­mühun­gen för­dern, die vor Ort Viel­falt und Lebendig­keit des kirch­lichen Lebens stär­ken. Zum anderen will ich gewähr­leis­ten, dass wir auch lang­fristig den Rah­men unserer organisa­torischen, finan­ziellen und recht­lichen Möglich­keiten realis­tisch und ver­antwortungsvoll gestalten.“

 

Kompromiss­vorschlag als gu­ter Weg in die Zukunft


Vor diesem Hinter­grund hat der Erz­bischof ent­schieden, einen aus der Erz­bischöf­lichen Beratungs­kon­ferenz heraus er­arbei­teten Kompromiss­vorschlag umzusetzen:

Um weiter­hin allen kirchen­recht­lichen und gesetz­lichen Anfor­derungen ent­sprechen zu können, ist eine erheb­liche Verein­fachung und Redu­zierung der Ver­waltungs­struk­turen und damit auch der zu ver­walten­den Rechts­träger er­forder­lich. Daher sollen alle Pas­toralen Ein­heiten bis Ende 2032 in einem indi­viduell ge­stal­teten, schritt­weisen Pro­zess zu je­weils einer Pfarrei fu­sioniert wer­den, die aus vie­len leben­digen Ge­mein­den besteht. Diese Ge­mein­den werden die maß­geb­lichen, vom Erz­bistum unter­stütz­ten Orte des kirch­lichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.

Neben die­sem vor­gezeich­neten Weg wird den Pastoralen Ein­heiten unter be­stimmten Be­dingun­gen, wie z.B. dauer­haft aus­reichend be­setzter Gre­mien und dem Vor­liegen eines ein­mütigen Vo­tums der Men­schen vor Ort, eine zwei­te Möglich­keit einge­räumt wer­den: Diese sieht vor, dass in diesen Pas­toralen Ein­heiten ledig­lich die Kirchen­gemein­den der bis­herigen Seel­sorge­bereiche fusio­niert wer­den und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreien­gemein­schaft einen Kirchen­gemeinde­verband als ge­meinsamen Rechtsträger gründen.

 

Nächste Schritte


Bis Sommer 2025 er­halten alle Pas­toralen Ein­heiten die Zeit, sich in einem indi­viduellen Pro­zess mit ihrer Aus­gangs­lage und den wei­teren Ent­wicklungs­schritten aus­einander­zusetzen, um auf dieser Grund­lage den je­weili­gen Weg bis zum Jahr 2032 fest­zulegen. Für diesen In­formations- und Beratungs­prozess wird es ziel­gerich­tete Ange­bote und eine inten­sive Be­gleitung aus dem Generalvikariat geben.

„Ich werde alles tun, um dazu bei­zutragen, dass uns der Weg zu einer leben­digen Kirche vor Ort unter neuen Rahmen­bedin­gungen ge­lingt. Das eigent­liche Poten­tial für die Ge­stal­tung der Zukunft un­serer Kirche liegt bei den Men­schen in den vielen Ge­mein­den, Gruppie­rungen und Ein­richtungen im ge­samten Erz­bistum“, zeigt sich Kardinal Woelki über­zeugt, dass die kommenden Herausforderungen gut gemeistert werden.

 

www.zusammenfinden.koeln

 

In der kommenden Ausgabe der Kirchenzeitung für das Erzbistum Köln lesen Sie dazu ein Interview mit Generalvikar Msgr. Guido Assmann.

  

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